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   BSG, 10.05.1990 - 12/3 RK 23/88   

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https://dejure.org/1990,1538
BSG, 10.05.1990 - 12/3 RK 23/88 (https://dejure.org/1990,1538)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 12/3 RK 23/88 (https://dejure.org/1990,1538)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 12/3 RK 23/88 (https://dejure.org/1990,1538)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 46
  • NJW 1991, 447
  • NJW-RR 1991, 451 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 1349 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 58
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.01.1987 - 8 RK 49/85

    Satzung eines Versicherungsträgers - Familienhilfe - Unterhaltspflicht

    Auszug aus BSG, 10.05.1990 - 3 RK 23/88
    Hierfür spreche auch das Urteil des BSG vom 14. Januar 1987 (SozR 2200 § 205 Nr. 62), wo die Einbeziehung von Pflegekindern in die Familienhilfe grundsätzlich anerkannt worden sei.

    Der Kläger kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf das Urteil des BSG vom 14. Januar 1987 (SozR 2200 § 205 Nr. 62) zu Pflegekindern berufen.

  • BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81

    Freie Lebensgemeinschaft; Versicherung des männlichen Partners; Witwenrente

    Auszug aus BSG, 10.05.1990 - 3 RK 23/88
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe schon in anderem Zusammenhang entschieden, daß Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Ehegatten nicht gleichstünden (Urteil vom 4. März 1982 BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5).

    So hat es das BSG im Urteil vom 4. März 1982 (BSGE 53, 137 = SozR 2200 § 1264 Nr. 5) abgelehnt, bei den Hinterbliebenenrenten in der Rentenversicherung die Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft einer Witwe gleichzustellen.

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 10.05.1990 - 3 RK 23/88
    Neuerdings hat zwar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluß vom 3. April 1990 (BVerfGE 82, 6) die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eines LG zurückgewiesen, in dem dieses den langjährigen nichtehelichen Lebenspartner einer verstorbenen Mieterin als "anderen Familienangehörigen" iS des § 569a Abs. 2 Satz 1 BGB angesehen hatte.
  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87

    Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus BSG, 10.05.1990 - 3 RK 23/88
    ü. d. Versicherungsvertrag (VVG) nachgebildet ist, hat der BGH mit Urteil vom 1. Dezember 1987 (BGHZ 102, 257) entschieden, daß es sich nicht auf Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erstreckt.
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 10.05.1990 - 3 RK 23/88
    Dieses gilt etwa für das Zeugnisverweigerungsrecht von Verlobten (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 383 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), die Behandlung von Verlobten als Angehörige im Verwaltungsverfahren nach § 16 Abs. 5 Nr. 1 SGB X und die Regelungen zur eheähnlichen Gemeinschaft in § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Wohngeldgesetzes, in § 137 Abs. 2a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (zu dessen Verfassungsmäßigkeit Urteil vom 24. März 1988, BSGE 63, 120 = SozR 4100 § 138 Nr. 17) und in § 122 BSHG.
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 12/00 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Kindes von der Familienversicherung

    Der Senat hat entschieden, daß Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht wie Ehegatten familienversichert sind (BSGE 67, 46, 47 f = SozR 3-2200 § 205 Nr. 1).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 5/00 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Kindes von der Familienversicherung

    Seit Einführung der Ausschlußreglung im Jahre 1977 (unten d) sind die Voraussetzungen der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen weiter deutlich verschärft worden (vgl BSG SozR 3-2200 § 205 Nr. 1 S 3f).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 11/89

    Beitragshöhe nichtversicherungspflichtiger Mitglieder von Ersatzkassen

    Ebensowenig liegt insoweit eine gegen Art. 6 GG verstoßende Bevorzugung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor, für die nach einem weiteren Urteil des Senats vom 10. Mai 1990 (12/3 RK 23/88) andererseits kein Anspruch des Versicherten auf Familienhilfe besteht.
  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger

    In einem weiteren Urteil vom 10. Mai 1990 (12/3 RK 23/88, zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat andererseits auch einen Anspruch des versicherten Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auf Familienhilfe für den nicht versicherten anderen Partner nach § 205 RVO (später eine Familienversicherung nach § 10 SGB V ) verneint.
  • LSG Niedersachsen, 31.05.2000 - L 4 KR 23/98

    Aufnahme als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung;

    Als Partnerin einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft hat die Klägerin nach den Vorschriften des SGB V keinen Anspruch auf Familienversicherung (BSGE 67, 46 = SozR 3-2200 § 205 Nr. 1; Baier, in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, 3. Aufl, Stand: Juli 1999 § 10 RdNr 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2019 - L 16/4 KR 48/17
    Entsprechend der Zielsetzung des § 37 SGB V ist unter "Familie" iS Abs. 2 Satz 1 nicht nur die sog Kleinfamilie zu verstehen, sondern es gehören dazu auch sonstige Verwandte und Verschwägert sowie nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaften (Luthe, Hauck/Haines, SGB V, Stand: Juli 2018, Rdnr 37; aA Nolte, Kasseler Kommentar, § 37 Rdnr 15 a: Nichteheliche Lebensgemeinschaft nach dem derzeit geltenden Recht grundsätzlich keine Familie in diesem Sinne; Hellkötter-Backes, LPK-SGB V, § 37 Rdnr 10; BSGE 67, 46 zur RVO).
  • BSG, 15.05.2008 - B 12 KR 37/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Sie hält diese Frage für (erneut) klärungsbedürftig, weil das Urteil des BSG vom 10.5.1990 ( 12/3 RK 23/88, BSGE 67, 46 = SozR 3-2200 § 205 Nr. 1) infolge einer Änderung der Sach- und Rechtslage "überholt" sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2010 - L 4 KN 8/07
    Zur weiteren Begründung hat es sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 10. Mai 1990 in BSGE 67, 46, bezogen.
  • SG Hannover, 13.08.2007 - S 39 KN 17/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) reicht insbesondere eine e-heähnliche Gemeinschaft nicht aus (BSG, Urteil vom 10. Mai 1990, BSGE 67, 46).
  • SG Oldenburg, 16.12.2005 - S 61 KR 47/04
    Eine eheähnliche Gemeinschaft reicht daher nicht aus (vgl. BSG 10.05.1990 in BSGE 67, 46).
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